Importhunde
FCI-anerkannte Papiere
Wenn Sie Ihren BBS im Ausland kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten, damit sie ihn später auch in der Schweiz problemlos bei der SKG registrieren lassen können.
Ihr Importhund muss folgende Anforderungen erfüllen, um in der Schweiz problemlos registriert werden zu können:
- Anerkannte Abstammungspapiere eines FCI-Landesverbandes: z.B. VDH in Deutschland, LOF in Frankreich, ÖKV in Österreich. ausgestellt auf den Rassennamen Berger Blanc Suisse / White Swiss Shepherd Dog/ Weisser Schweizer Schäferhund. Das Emblem der FCI ist dort in der Regel ebenfalls aufgedruckt.
- ein auf Ihre Adresse ausgestelltes gültiges Exportpedigree des entsprechenden FCI-Landesverbandes.
- gültige Gesundheits- und Zollpapiere, welche den legalen Grenzübertritt in die Schweiz belegen.
Achtung: German Shepherds/weisse Deutsche Schäferhunde und deren Nachkommen werden in keinem Fall als BBS registriert unabhängig davon, welche Papiere Sie vorlegen können. Lassen Sie sich deshalb vom Züchter garantieren, dass Ihr BBS die Mindestanforderungen der FCI erfüllt und nicht von Deutschen Schäferhunden/German Shepherds abstammt.
Leider gibt es im Ausland auch Züchter mit FCI-geschütztem Zuchtnamen, welche mit zufallsweissen Nachkommen von farbigen Deutschen Schäferhunden züchten und die Welpen dann als angeblich rassereine BBS verkaufen.
Die Deutschen Schäferhunde werden einfach auf den Registerurkunden nicht oder unvollständig aufgeführt, damit die ahnungslosen Käufer keinen Verdacht schöpfen. Besondere Vorsicht ist deshalb immer geboten, wenn in den Abstammungspapieren nicht alle Ahnen (3 Generationen) genau aufgeführt sind.
Fragen Sie im Zweifel lieber vor einem übereilten Kauf bei der GWS oder SKG nach, ob die Ihnen angebotenen angeblich FCI-anerkannten Abstammungspapiere für einen BBS auch wirklich in der Schweiz anerkannt werden.
Registrierung bei der SKG
Sie können die FCI-anerkannten Papiere Ihres importierten BBS bei der SKG registrieren lassen. Dafür ist neben gültigen Exportpapieren des ausländischen FCI-Landesverbandes vorgängig eine so genannte Importbegutachtung notwendig. BBS, welche bereits drei Generationen vollständig FCI-anerkannte Ahnengenerationen aufweisen können, werden nach der Importbegutachtung direkt mit einer SHSB-Nr. auf der Original-Ahnentafel versehen und im Stammbuch SHSB eingetragen.
1. Importbegutachtung
Die GWS Schweiz übernimmt seit Herbst 2009 die Organisation der Importbegutachtungen. Es müssen alle Importhunde, unabhängig von ihren Abstammungspapieren begutachtet werden, bevor sie im SHSB eingetragen werden.
Es gelten die Bestimmungen unserer EZB.
Mindestalter: 12 Monate.
Ein Spezialrichter beurteilt den Hund auf Überreinstimmung mit dem Rassestandard. Fällt sein Bericht positiv aus, kann er im Anhang zum SHSB registriert werden. Ausländische Begutachtungen und Registrierungen werden nicht übernommen. Die Begutachtungen finden in der Regel anlässlich der Körtermine statt. Die Ahnentafel muss den Bestimmungen des FCI-Zirkulars 77/2007 entsprechen. (Verbot des Einkreuzens Deutscher Schäferhunde!) Siehe unten!
Kosten der Importbegutachtung anlässlich eines Körtermins:
CHF 120.- (EZB Gebührenordnung Ziff. 5),
zuzüglich Kosten der Registrierung durch die SKG (ca. 110.-).
Achtung: German Shepherds/weisse Deutsche Schäferhunde dürfen aufgrund des FCI Zirkulars 77/2007 nicht als BBS registriert werden. Ebenso wenig deren Nachkommen, selbst wenn sie Amerikanische (AKC) kanadische (CKC) oder sonst welche angeblich von der FCI anzuerkennenden Papiere haben. Kaufen Sie niemals einen vermeintlichen BBS im Ausland, dessen rassenreine Abstammung Sie nicht nachweisen können bzw. vom Züchter garantiert erhalten.
2. keine Eintragung im SHSB ohne Import-Begutachtung!
Auch BBS, welche drei Generationen lückenlos FCI-anerkannte BBS in der Ahnentafel sowie ein gültiges Exportpedigree haben, müssen zur Importbegutachtung vorgeführt werden. Die Organisation wird seit Herbst 2009 von der GWS in eigener Verantwortung übernommen.
Eine dringend nötige Massnahme, um den Etikettenschwindel einiger skrupelloser ausländischer Zuchtstätten aufzudecken und die Eintragung von nicht rassereinen BBS in der Schweiz zu verhindern.
Senden Sie vorerst je eine Kopie der FCI-anerkannten Original-Abstammungsurkunde und des gültigen Exportpedigrees, welches Ihnen Ihr/e Züchter/in übergeben hat, an die GWS-Zuchtadministration und verlangen Sie das Meldeformular zur Importbegutachtung.
Alle Originale sind zur Importegutachtung mitzubringen. Sie erhalten alle Papiere einige Wochen nach der Importbegutachtung mit der neuen SHSB-Nummer versehen im Original direkt von der SKG Stammbuchverwaltung zurück.